Börsen-Lexikon
Veröffentlichung, unverzügliche
engl.: disclosure without delay
Begriff aus dem Aufsichtsrecht, wonach ein Unternehmen jede Ad-hoc-publizitätspflichtige Tatsache unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) mitzuteilen und zu veröffentlichen hat.
Siehe Ad-hoc-Mitteilung, Aktionärsbrief. -Vgl. Jahresbericht 2001 des Bundesaufsichtsamts für den Wertpapierhandel, S. 30 f.
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.