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Börsen-Lexikon

Variable Interest Entity, VIE

engl.: so auch im Deutschen gesagt

In den USA rechtlich geordnete (FIN 46) besondere Form einer Zweckgesellschaft. Es handelt sich näherhin um eine juristisch selbständige Wirtschaftseinheit, deren Eigenkapitalgeber nicht als Hauptrisikoträger gilt oder trotz Stimmrechtsmehrheit satzungsgemäss keinen beherrschenden Einfluss ausüben kann. Banken müssen nach GAAP für diese Entities kein Eigenkapital und keine Reserven vorhalten. Sie sind auch nicht zur Offenlegung darüber verpflichtet, welche Vermögenswerte sie an ihre VIEs verkaufen, noch welche Preise dafür berechnet wurden und ob deren Wert in der Zwischenzeit gesunken ist. - Im Zuge der Subprime-Krise geriet dies in die Kritik; die Konsolidierung von VIEs wurde auch in den IFRS (durch SIC 12 Consolidation - Special Purpose Entities) sehr lasch geordnet. - Anleger, die von VIEs ausgegebene Papiere gekauft hatten (die Citigroup wies Ende 2007 knapp über 35 Mrd USD aus, die Schweizer UBS 20,1 Mrd USD), konnten deren tatsächlichen Wert nach Zusammenbruch der Märkte für Verbriefungspapiere bei der Subprime-Krise nicht feststellen.

Siehe Staatsfonds, Zweckgesellschaft

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.