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Börsen-Lexikon

Valorisationsklage

engl.: charge with devalorisation

In alten Akten bei Gericht eingeklagter Unterschiedsbetrag zwischen dem Darlehn an den Schuldner in gutem, wertstabilem Geld und der Rückzahlung in (inzwischen) in seiner Kaufkraft vermindertem Geld. Entsprechende, reichlich auf unsere Tage gekommene Dokumente aus früherer Zeit sind für die Wirtschaftsgeschichte und besonders für die Geldgeschichte von unschätzbarem Wert.

Siehe Geld, sittliches, Geldeigentumsrecht, Geldethik, Inflation, Inflations-Steuer, Marktmechanismus, Menükosten, Nominalwertprinzip

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.