Börsen-Lexikon
Underwriter
engl.: so auch im Deutschen gesagt
1.) Allgemein eine Wirtschaftseinheit, die ein Risiko übernimmt und dafür eine entsprechend bemessene Provision erhält; eine Versicherung.
2.) Im besonderen eine Bank, die eine Begebung ganz oder teilweise vom Emittenten zu einem festen Preis kauft; damit wird auch das Risiko übernommen, dass die Papiere nicht (völlig) am Markt plaziert werden können oder die eine Übernahmezusage für ein bestimmte Höhe an Darlehn zu vorher festgelegten Bedingungen abgibt; oft im Rahmen eines Leveraged Buy-outs .
3.) Im Rahmen einer Verbriefung das Funktionsglied, das von der Zweckgesellschaft entsprechende Papiere übernimmt und am Markt unterbringt.
Siehe Arrangeur, Emissionsgeschäft, Emissionshaus, Ersterwerber, Garantiesyndikat, Konzertzeichner, LBO-Finanzierung, Marktpflege, Secondary Offering, Warehousing Risk, Wertpapier-Emissionen, Wertpapier-Verkaufsprospekt, Zulassungsstelle, Zweitplazierung. -Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom April 2007, S. 24 (Risiko der Banken aus Underwriting bei Leveraged Buy-outs), Monatsbericht der EZB vom Februar 2008, S. 90 (Schema der bei einer Verbriefung beteiligten Funktionsglieder).