Börsen-Lexikon
Umsatzsteuer
engl.: turnover tax, sales tax, [in der Form der Mehrwertsteuer:] value added tax, VAT
Grundsätzlich eine Abgabe auf Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Unternehmen im Inland gegen Entgelt ausführt. Weil sich dadurch der Güteraustausch verteuert, hat dies auch Auswirkungen auf den Geldwert. Die Zentralbanken beachten daher Veränderungen des Steuersatzes (sowohl des Regelsatzes [standard rate] als auch des Ausnahmesatzes [reduced rate]) sehr genau. - Innert der Europäischen Union ist die Umsatzsteuer aufgrund der 6. Mehrwertsteuer-Richtlinie vom Mai 1977 verhältnismässig einheitlich festgelegt (als Allphasen-Nettoumsatzsteuer mit Vorsteuer-Abzug; umgangssprachliche Bezeichnung: Mehrwertsteuer).
Siehe Akzise, Biergeld, Octroi, Ungeld, Wertschöpfung. -Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom April 2008, S. 31 ff. (ausführliche Darstellung der Preis-Effekte; Übersichten; Literaturhinweise).