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Börsen-Lexikon

Umrechnungskurs

engl.: rate of exchange

1.) Die am 1. Jänner 1999 unwiderruflich festgelegten Kurse zwischen dem EUR und den Währungen der Mitgliedstaaten, die den EUR einführten.

2.) Von der Steuerbehörde amtlich festgelegte Ansätze für Unternehmen und Personen, die ihre Einkünfte in fremden Währungen verdienen.

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.