Börsen-Lexikon
Umbrella-Fonds
engl.: umbrella fund
Fondsgebilde, das sich aus mehreren Subfonds (Teilfonds, Unterfonds, Anteilsklassen) zusammensetzt. Die Gesamtheit der Subfonds bildet eine juristische Einheit (den Umbrella). Dadurch ist lediglich für diesen lediglich ein einziges Zulassungsverfahren notwendig. In der Regel können die Anleger kommissionsfrei von einem Subfonds zu einem anderen der Unterfonds der Kapitalanlagegesellschaft wechseln.
Siehe Counterparty Risk Management Policy Group, Dominostein-Effekt, Hedge-Fonds-Gefahren, Long-Short-Arbitrage, Mikro-Hedges, Restrukturierung, Risikoüberwachung, gegliederte, Rush to the exit, Single-Hedge-Fonds, Switcher. -Vgl. Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 211 (neuere Rechtsentwicklung).