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Börsen-Lexikon

Treuhandvertrag

engl.: trustee contract, trust deed

Allgemein die Einsetzung einer Person oder einer Firma zur selbständigen Wahrnehmung von Geschäften (etwa: Verwaltung von Vermögen ), um die man sich selbst nicht kümmern kann, will oder darf. - Im Bereich der Versicherungen musste die Aufsichtsbehörde mehrere Vereinbarungen rügen, die Treuhänder teilweise zu Unternehmensberatern machten.

Siehe Auslagerung, Contractual Trust Arrangement, Datei-Verwaltung, zentralisierte, Hilfsdienste, bankbezogene Nominee, Outsourcing, Spin-off, Treuhandmodelle. -Vgl. hierzu Jahresbericht der BaFin 2005, S. 95.

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.