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Börsen-Lexikon

Termingeschäft im engeren Sinn

engl.: forward contract

Vertrag, der ausserbörslich durch die Parteien eingegangen wird, die sich nach individuell ausgehandelten Bedingungen auf den Kauf/Verkauf eines bestimmten Gutes einigen. Anders als bei der Option hat der Käufer in einem Termingeschäft nicht das Recht, sondern die Pflicht, zu einem bestimmten Zeitpunkt die vertraglich vereinbarte Menge eines Basiswertes zu liefern bzw. abzunehmen. Meistens aber wird der Basiswert nicht physisch geliefert, sondern man stellt die Vertragsverpflichtung durch eine entsprechende Gegenposition glatt. - Der Unterschied zum Terminkontrakt (oft nur Kontrakt genannt) besteht darin, dass Terminbörsen die Vertragsbedingungen standardisieren, um diese Kontrakte börsengängig zu machen. , Futures, Option.

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.