Börsen-Lexikon
Termingeschäft im engeren Sinn
engl.: forward contract
Vertrag, der ausserbörslich durch die Parteien eingegangen wird, die sich nach individuell ausgehandelten Bedingungen auf den Kauf/Verkauf eines bestimmten Gutes einigen. Anders als bei der Option hat der Käufer in einem Termingeschäft nicht das Recht, sondern die Pflicht, zu einem bestimmten Zeitpunkt die vertraglich vereinbarte Menge eines Basiswertes zu liefern bzw. abzunehmen. Meistens aber wird der Basiswert nicht physisch geliefert, sondern man stellt die Vertragsverpflichtung durch eine entsprechende Gegenposition glatt. - Der Unterschied zum Terminkontrakt (oft nur Kontrakt genannt) besteht darin, dass Terminbörsen die Vertragsbedingungen standardisieren, um diese Kontrakte börsengängig zu machen. , Futures, Option.