Börsen-Lexikon
Supplikationsgeld auch Supplikgeld
engl.: petitionary letter pay
Früher eine Zahlung, die man beim Einreichen einer Supplik (Bittschrift, Gesuch, Eingabe, Petition; besonders auch Bewerbung um eine Anstellung bei einer Behörde) der dieses Schriftstück niederschreibenden (Amts)Person für die Abfassung, nach festgesetzter Gebühr oder Gewohnheit (dann gleichsam als Handgeld) der die Bittschrift weiterleitenden Person aber oft auch für beide Dienste zu leisten hatte. - Supplik vom lateinischen supplicare = jemanden flehentlich bitten.
Siehe Douceur, Draufgeld, Handgeld, Handschuhgeld, Trinkgeld
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.