Börsen-Lexikon
Strombörse
engl.: electricity exchange
Marktteilnehmer, die Stromterminverträge börslich (etwa an der internationalen Strombörse in Leipzig: dort kamen im Frühjahr 2007 zwei Drittel der Marktteilnehmer mit mehr als der Hälfte des Handelsvolumens aus dem Ausland) oder ausserbörslich handeln und/oder vermitteln, erbringen erlaubnispflichtige Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen. Sie unterliegen in Deutschland daher der Erlaubnis und Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht . Vgl. Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 83 f., S. 101 f., Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 121 (aufsichtsrechtliche Sonderregeln bei der Eigenkapitalanforderungen), Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 126 (Europäischer Pass für Stromhandel) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.