Börsen-Lexikon
Steuervergünstigungen
engl.: tax Concession, tax privilege
Die einer bestimmten Bevölkerungsgruppe gewährte zeitlich begrenzte oder dauernde Minderung der Abgabenlast. Dies führt zwangsläufig dazu, dass andere Gruppen höhere Abgaben zu entrichten haben, weil eine gegebene Ausgabensumme aufgebracht werden muss.
Siehe Steuerquote. -Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Oktober 2008, S. 51 (Steuervergünstigungen in Deutschland 2003 bis 2008; S. 56 ff.: Rechtsquellen).
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.