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Börsen-Lexikon

Squeeze-out, übernahmerechtliches

engl.: squeeze-out under takeover law

Bei einem übernahmerechtlichen Squeeze-out gemäss § 39 WpÜG (eingeführt durch das Übernahmerichtlinie Umsetzungsgesetz vom 8. Juli 2006) kann ein Bieter alle übrigen Aktionäre aus einer Gesellschaft ausschliessen, wenn ihm nach einem Übernahme-Angebot (takeover bid) bzw. Pflichtangebot (mandatory offer) 95 Prozent des Grundkapitals der Zielgesellschaft gehören. Vgl. Jahresbericht 2007 der BaFin, S 194 (Abgrenzung zum normalen Squeeze-out; erster Fall).

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.