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Börsen-Lexikon

Sportel

engl.: charge, due

1.) Früher die direkte Zahlung gemäss Tarif an einen öffentlich Bediensteten oder an einen Geistlichen für die von ihm vorgenommene Amtshandlung; im 18. Jht. durch regelmässige Entlohnung des Dienstherrn (Besoldung) ersetzt.

2.) Die Gebühr für eine staatliche Leistung, insbesondere bei Gerichten (Gerichtsgeld).

Siehe Gebühr, Justitiengeld, Kanzleigeld, Taxe

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.