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Börsen-Lexikon

Spezialfonds

engl.: special fund; specialised fund

In der deutschen Rechtssprache Sondervermögen, dessen Anteilscheine auf Grund schriftlicher Vereinbarungen mit der Kapitalanlagegesellschaft jeweils von höchstens zehn Anteilinhabern gehalten werden, die nicht natürliche Personen sind. Dabei ist sicherzustellen, dass die Anteilscheine nur mit Zustimmung der Kapitalanlagegesellschaft von den Anteilinhabern übertragen werden dürfen; vgl. § 1, Abs. 2 KAGG.

2.) Ein Fonds, der sich in seiner Anlagepolitik auf bestimmte Marktsegmente (etwa: Chemiewerte) festlegt.

Siehe Altersvorsorgeeinrichtung, Auftragsfonds, Fonds, ethischer, Generalist, Waldfonds. Im jeweiligen Monatsbericht der EZB (Statistik des Euro-Währungsgebiets, Rubrik Monetäre Entwicklungen, Banken und Investmentfonds, [[Unterrubrik Aktiva der Investmentfonds im Euro-Währungsgebiet nach Anlageschwerpunkten und Anlegergruppen) finden sich bilanzielle Aufstellungen über die Spezialfonds im Euroland. Auch das monatlich erscheinende Statistische Beiheft Kapitalmarktstatistik der Deutschen Bundesbank veröffentlicht Zahlen zum Absatz und Erwerb Spezialfonds in Deutschland]], nach verschiedenen Gesichtspunkten aufgeschlüsselt

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.