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Börsen-Lexikon

Sparerschutz

engl.: savers protection

Die Fürsorgepflicht des Staates gegenüber den Bürgern als Einleger ihrer Ersparnisse bei Banken. Die Mehrzahl der Kunden - und ärmere, wirtschaftlich schwache Personen zumal - sind nicht in der Lage, sich selbst zu schützen. Es muss daher jemand stellvertretend für sie die Kontrolle ihrer Einlagen übernehmen (Vertretungs-Vorbehalt; representation hypothesis). Das ist die Aufsichtsbehörde .

Siehe Anlegerschutz, Aufsicht

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.