Börsen-Lexikon
Sorten
engl.: foreign notes and coins
Im Bankgeschäft übliche Bezeichnung für ausländisches Bargeld (Noten und Münze n). - Wer gewerbsmässig den Handel mit Sorten betreibt, bedarf in Deutschland einer Erlaubnis gemäss § 32 KWG. Ferner unterliegen entsprechende Dienstleister der Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht .
Siehe Münzkommis, Rechenknecht, Wechselstube
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.