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Börsen-Lexikon

Sorten

engl.: foreign notes and coins

Im Bankgeschäft übliche Bezeichnung für ausländisches Bargeld (Noten und Münze n). - Wer gewerbsmässig den Handel mit Sorten betreibt, bedarf in Deutschland einer Erlaubnis gemäss § 32 KWG. Ferner unterliegen entsprechende Dienstleister der Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht .

Siehe Münzkommis, Rechenknecht, Wechselstube

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.