Börsen-Lexikon
Sicherungsfonds für private Krankenversicherer
engl.: protection fund for private health insurers
Nach den Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes (insurance supervision law) müssen alle Unternehmen, welche die Krankheitskostenvollversicherung betreiben, einem Sicherungsfonds angehören. Für die private Krankenversicherung nimmt diese Aufgabe durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums der Finanzen seit Mai 2006 die Medicator AG in Köln wahr. Diese Entschädigungseinrichtung unterliegt der Überwachung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht .
Siehe Einlagensicherung, Feuerwehrfonds, Sicherungsfonds für Lebensversicherer. Vgl. Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 205 (Liste der von der BaFin überwachten Entschädigungseinrichtungen).