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Börsen-Lexikon

Sicherungsfonds für Lebensversicherer

engl.: protection fund for life insurers

Durch Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (insurance supervision law) vom 15. Dezember 2004 ist in Deutschland die Errichtung eines Sicherungsfonds für die Lebensversicherer rechtlich vorgeschrieben. Dieser Sicherungsfonds dient dem Schutz der Ansprüche der Versicherungsnehmer, der versicherten Personen, der Bezugsberechtigten und sonstigen aus dem Lebensversicherungsvertrag begünstigten Personen. - Die Protektor Lebensversicherungs-AG in Berlin wurde vom Bundesministerium der Finanzen durch Rechtsverordnung mit den Aufgaben und Befugnissen des Sicherungsfonds für die Lebensversicherer betraut. Diese Entschädigungseinrichtung unterliegt der Überwachung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht .

Siehe Einlagensicherung, Feuerwehrfonds. -Vgl. Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 205 (Liste der von der BaFin überwachten Entschädigungseinrichtungen).

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.