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Börsen-Lexikon

Self-Factoring

engl.: so auch im Deutschen gesagt

Ein Unternehmen gründet eine eigene Finanzierungsgesellschaft. Auf diese werden die Forderungen aus dem Verkauf von Gütern übertragen. Die Finanzierungsgesellschaft übernimmt den Einzug der Forderungen (Inkassogeschäft), haftet für den Eingang der Zahlungen (Delkredere-Übernahme) und und bevorschusst die Forderungen (Vorfinanzierungsleistung). - In der Regel verkauft die Finanzierungsgesellschaft die Forderungen ihrerseits wieder an ein Factoring-Unternehmen, um sich auf diesem Wege zu refinanzieren und gegen Ausfall-Risiken anzusichern.

Siehe Factoring, Finanzunternehmen, Ultimo-Factoring

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.