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Börsen-Lexikon

Schutzgeld in alten Dokumenten auch Beschutzgeld

engl.: protection money

1.) Erpresstes Geld (Pizzu) unter Androhung von Gewalt, meist durch darauf spezialisierte kriminelle Organisationen (Mafia, Cosa Nostra).

2.) Anderer Ausdruck für das frühere Schirmgeld: im Altertum von den Römern den Völkern mit rivalisierenden Gruppen (Galliern, Juden; denn das römische Heer musste bewaffneten Konflikten der verfeindeten Parteien zuvorkommen) auferlegt; in der Neuzeit als Abgabe, von den Dänen (Wikingern) auferlegt (Dänengeld ); im Mittelalter eine Abgabe mit dem Zweck, Ansässige (vor allem Bürger mosaischen Glaubens in Städten) vor angeblicher oder tatsächlicher Bedrohung zu schützen (Judentribut; Jews tribute).

3.) Frühere Zahlung in Bargeld, um einen Freibrief (sicheres Geleit durch ein Gebiet) zu erlangen; Permissionsgeld.

4.) In alten Dokumenten auch für das Hütegeld im Sinne der Beitragszahlung in eine Schutzgenossenschaft gesagt.

Siehe Dänengeld, Geleitgeld, Hussengeld, Hütegeld, Racheengel, Satisfaktionsgeld, Schirmgeld, Schweigegel, Toleranzgeld, Umlage, Verbittsgeld

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.