Börsen-Lexikon
Schutzgeld in alten Dokumenten auch Beschutzgeld
engl.: protection money
1.) Erpresstes Geld (Pizzu) unter Androhung von Gewalt, meist durch darauf spezialisierte kriminelle Organisationen (Mafia, Cosa Nostra).
2.) Anderer Ausdruck für das frühere Schirmgeld: im Altertum von den Römern den Völkern mit rivalisierenden Gruppen (Galliern, Juden; denn das römische Heer musste bewaffneten Konflikten der verfeindeten Parteien zuvorkommen) auferlegt; in der Neuzeit als Abgabe, von den Dänen (Wikingern) auferlegt (Dänengeld ); im Mittelalter eine Abgabe mit dem Zweck, Ansässige (vor allem Bürger mosaischen Glaubens in Städten) vor angeblicher oder tatsächlicher Bedrohung zu schützen (Judentribut; Jews tribute).
3.) Frühere Zahlung in Bargeld, um einen Freibrief (sicheres Geleit durch ein Gebiet) zu erlangen; Permissionsgeld.
4.) In alten Dokumenten auch für das Hütegeld im Sinne der Beitragszahlung in eine Schutzgenossenschaft gesagt.
Siehe Dänengeld, Geleitgeld, Hussengeld, Hütegeld, Racheengel, Satisfaktionsgeld, Schirmgeld, Schweigegel, Toleranzgeld, Umlage, Verbittsgeld