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Börsen-Lexikon

Schulgeld

engl.: school fees, school tax; school transfers

1.) Zahlungen , gefordert von Besuchern einer Bildungseinrichtung (bzw. deren Eltern) für den Unterhalt der Gebäude, die Besoldung des Lehrpersonals, Unterrichtsmaterial, Beköstigung, Schuluniformen und andere Ausgaben. - Von den Schulträgern (Gemeinde, Kreis, Kanton) können in vielen Ländern (früher auch in Deutschland) für Schulneu- und Umbaukosten besondere Schulgelder erhoben werden.

2.) Zeckgebundene Überweisungen des Zentralstaates an Teilstaaten bzw. von Gebietskörperschaften (Länder, Kantone, Kreise) an Gemeinden für Schulzwecke.

Siehe Brandgeld, Fremdenschulgeld, Hörergeld, Seminargeld, Unterrichtsgeld

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.