Börsen-Lexikon
Schulgeld
engl.: school fees, school tax; school transfers
1.) Zahlungen , gefordert von Besuchern einer Bildungseinrichtung (bzw. deren Eltern) für den Unterhalt der Gebäude, die Besoldung des Lehrpersonals, Unterrichtsmaterial, Beköstigung, Schuluniformen und andere Ausgaben. - Von den Schulträgern (Gemeinde, Kreis, Kanton) können in vielen Ländern (früher auch in Deutschland) für Schulneu- und Umbaukosten besondere Schulgelder erhoben werden.
2.) Zeckgebundene Überweisungen des Zentralstaates an Teilstaaten bzw. von Gebietskörperschaften (Länder, Kantone, Kreise) an Gemeinden für Schulzwecke.
Siehe Brandgeld, Fremdenschulgeld, Hörergeld, Seminargeld, Unterrichtsgeld