Börsen-Lexikon
Schuldenquote, staatliche
engl.: macro-economic debt ratio
Eines der in Artikel 104 Abs. 2 des EGV festgelegten Konvergenzmerkmale. Die Schuldenquote ist definiert als Verhältnis zwischen dem öffentlichen Schuldenstand und dem Brutto-Inlandsprodukt zu Marktpreisen. Nähere Definitionen sind im Protokoll 20 (Verfahren bei einem übermässigem Defizit) des EGV festgelegt. - Im Sommer 2009 beschloss die EU, die zur Bankenrettung gelegentlich der Finanzkrise gegründeten Zweckgesellschaften aus der Staatsverschuldung herauszurechnen, was wohl zurecht als eine verhängnisvolle Fehlentscheidung kritisiert wurde.
Siehe Ausgabenquote, öffentliche, Deficit-Debt-Adjustment, Defizitquote, Finanzpolitik, Finanzreferendum, Haushaltsdefizit, Nachhaltigkeit, Schuld, schwebende, Schuldenbremse, Sozialstaat-Falle, Stabilitäts- und Wachstumspakt, Sunset-Vorbehalt, Tragfähigkeit öffentlicher Finanzen. -Vgl. zum Verfahren bei übermässigem Defizit auch Monatsbericht der EZB vom Juni 2003, S. 64 f., S. 67; Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom April 2005, S. 15 ff. (völlig veränderte Lage nach der "Reform" des Stabilitäts- und Wachstumspaktes) und S. 23 ff. (ausführliche Darlegungen zur Stabilitäts-"Kultur"), [[Monatsbericht der EZB vom Oktober 2006]], S. 58 (Projektion bis 2050, [[unterteilt auch nach einzelnen Ausgabegruppen und Ländern)]], [[Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Mai 2009]], S. 25 (Eventualverbindlichkeiten müssten bei Staatsverschuldung eingerechnet werden).