Börsen-Lexikon
Schuldenbremse
engl.: debt brake, debt limit
1.) Allgemein die Deckelung (cap) der Neuverschuldung (des Staates).
2.) Die Verbindung der Einnahmen mit den Ausgaben des Staates derart, dass die Höhe der Einnahmen (ergänzt um einen konjunkturabhängigen Prozentsatz) die höchst zulässigen Ausgaben bestimmt; manchmal auch Ausgabenplafonds (expenditure upper limit) genannt.
3.) In Deutschland im Juni 2009 vorgenommene Änderung des Grundgesetzes, wonach der Bund von 2016 an seine Neuverschuldung auf höchstens 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes beschränkt und die Länder von 2020 an in wirtschaftlich normalen Zeiten gar keine neuen Kredite aufnehmen dürfen.
Siehe Exit-Strategie, Finanzreferendum, Finanzmarktstabilisierungsanstalt Kreditsperre, Stabilitäts- und Wachstumspakt, Tilgungsfonds