Börsen-Lexikon
Schlussscheinstempel
engl.: contract stamp, tranfer stamp
Der Schlusschein beim Umsatz von Wertpapieren musste in Deutschland seit 1871 mit einer Schlusstempelmarke versehen werden. Diese Steuermarke war zu entwerten.
Siehe Börsenumsatzsteuer
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.