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Börsen-Lexikon

Schlussscheinstempel

engl.: contract stamp, tranfer stamp

Der Schlusschein beim Umsatz von Wertpapieren musste in Deutschland seit 1871 mit einer Schlusstempelmarke versehen werden. Diese Steuermarke war zu entwerten.

Siehe Börsenumsatzsteuer

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.