Börsen-Lexikon
Schlusschein, auch Schlusszettel
engl.: contract note
Ein rechtsgültiger schriftlicher Beleg über den Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten, insbes. Aktien. Darin sind alle besonderen Vertragsbedingungen aufgeführt.
Siehe Abwicklungsbestätigung, Buchgewinn, Closing, Kapitalanlage-Mustervertrag, Kontrakt, Schlusscheinstempel, Settlement, Übertragung, endgültige
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.