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Börsen-Lexikon

Scheckverfügungssperre

engl.: cheque access block

Kunden können über einen bei der Bank eingerechten Scheck in der Regel erst nach Ablauf einer gewissen Frist verfügen. Im Inland sind dies meistens zehn Bankarbeitstage, bei Schecks, die auf ein ausländisches Institut eingereicht werden, bis zu einem Monat. Auf Verbraucherbeschwerden hin erklärte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht dies für angemessen. Vgl. Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 219 (Begründung der Verfügungssperre).

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.