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Börsen-Lexikon

Sanktionsausschuss

engl.: sanction committee

Nach § 20 BörsG kann durch die zuständige Landesregierung ein Gremium gebildet werden, das Personen mit einer Geldstrafe belegt, die gegen börsenrechtliche Vorschriften oder Anordnungen verstösst, welche eine ordnungsmässige Durchführung des Handels an der Börse oder der Börsengeschäftsabwicklung sicherstellen sollen, oder im Zusammenhang mit der Tätigkeit an der Börse den Anspruch auf kaufmännisches Vertrauen oder die Ehre eines anderen Handelsteilnehmers verletzt.

Siehe Agiotage, Börse, Kursmanipulation, Marktpreismanipulation, Nominee, Prearranged Trades, Scalping, Scheintransaktionen, Schlangen-Handel

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.