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Börsen-Lexikon

Sachdividende

engl.: dividend in kind, property dividend

Eine Aktiengesellschaft schüttet die Dividende an die Anteilseigner nicht in Geld aus, sondern auf dem Weg über Wirtschaftsgüter (§ 58, Abs. 5 AktG). Praktisch geschieht dies heute in der Regel dadurch, dass Aktien von Tochtergesellschaften übertragen werden.

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.