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Börsen-Lexikon

Risikobericht

engl.: risk disclosure statement

1.) Im Wertpapierhandel ein Dokument, das möglich deutlich die Risiken und Unsicherheiten benennt, die mit einem bestimmten Optionsgeschäft bzw. einen bestimmten Termingeschäft verbunden sind. In der Regel ist eine genaue Angabe der anfallenden Gebühren (und manchmal auch der Steuern) beigefügt. Ein derartiger Risikobericht wird von den führenden Maklern dem (Privat)Kunden ohne dessen Aufforderung zugestellt; vor allem deswegen, um anschliessende rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. In Deutschland ist die Aufklärungspflicht bei Derivatgeschäften gesetzlich vorgeschriebenvorgeschrieben, und diese wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht überwacht.

2.) In einem Wertpapier-Verkaufsprospekt sind in einem besonderen Abschnitt, der ausschliesslich diese Angaben enthält, alle mit dem Erwerb des Papiers verbundenen Risiken deutlich darzustellen.

Siehe Anleger-Informationspflicht, Aufklärungspflicht, Derivate-Informationspflicht, Derivate-Kodex, Informations-Überladung, Proportionalität, doppelte. -Vgl. Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 161 (Veröffentlichung von Prospekten wird verweigert, weil keine klare Risikodarlegungen), Jahresbericht 2008 der BaFin, S. 56 (Vorschriften für das Liquiditätsrisiko-Management), S. 92 f. Risikoberichte bei Versicherungen).

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.