Börsen-Lexikon
Revolvinggeschäft
engl.: revolving business
Nach § 1, Abs, 1, Satz 2, 7 KWG die Eingehung der Verpflichtung, zuvor veräusserte Darlehensforderungen vor Fälligkeit zurückzuerwerben. Gegenstand dieser Geschäfte ist es, Kreditnehmer, die Darlehn mit längerer Laufzeit benötigen und Geldgeber, die Geld für kürzere Zeiträume zu einem festem Zinssatz anlegen wollen, so zusammenzuführen, dass durch mehrere kurzlaufende, sich ablösende (revolvierende; revolving) Kreditgewährungen verschiedener Geldgeber die Mittel für längerfristige Darlehnsvergaben aufgebracht werden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat zum Revolvinggeschäft ein erläuterndes Merkblatt herausgegeben.
Siehe Darlehn