Börsen-Lexikon
Reverse-Repurchase-Geschäft
engl.: so auch im Deutschen gesagt
Der Kauf von Wertpapieren mit einer Verkaufsverpflichtung. Ähnlich wie beim Verkauf von Titeln mit einer Rückkaufsverpflichtung (Repurchase-Geschäfte), findet dabei in der Regel kein wirtschaftlicher Verkauf statt. Solche Geschäfte werden daher als besicherte Finanzaktionen behandelt und in der Bilanz in Höhe der geleisteten bzw. erhaltenen Bardeckung ausgewiesen. Reverse-Repurchase-Geschäfte stehen bei einer Bank in der Bilanz als (besicherte) Aktiva, während Repurchase-Agreements als Verbindlichkeit erfasst werden.
Siehe Lebensversicherungspolice, überschriebene
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.