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Börsen-Lexikon

Reverse-Repurchase-Geschäft

engl.: so auch im Deutschen gesagt

Der Kauf von Wertpapieren mit einer Verkaufsverpflichtung. Ähnlich wie beim Verkauf von Titeln mit einer Rückkaufsverpflichtung (Repurchase-Geschäfte), findet dabei in der Regel kein wirtschaftlicher Verkauf statt. Solche Geschäfte werden daher als besicherte Finanzaktionen behandelt und in der Bilanz in Höhe der geleisteten bzw. erhaltenen Bardeckung ausgewiesen. Reverse-Repurchase-Geschäfte stehen bei einer Bank in der Bilanz als (besicherte) Aktiva, während Repurchase-Agreements als Verbindlichkeit erfasst werden.

Siehe Lebensversicherungspolice, überschriebene

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.