Börsen-Lexikon
Rettungsbeihilfe
(public rescue aid) Ein Darlehn der öffentlichen Hand zur kurzfristigen Aufrechterhaltung der Liquidität eines Unternehmens; in der Regel auf sechs Monate begrenzt und mit dem Zweck, einen Plan zur Sanierung während dieser Zeit erstellen zu können. Für Unternehmen in der EU gelten dabei die Vorschriften aus den Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten (2004/C 244/02). Sie sollen verhindern, dass aus einer Rettungsbeihilfe ein öffentlicher Umstrukturierungs-Zuschuss oder eine Dauersubvention erwächst.
Siehe Adressenauffallrisiko, Bankrott, Insolvenz, Manifestierung, Sanierung, Zahlungsunfähigkeit
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.