Ihre Daten
Ihre Daten

×

Börsen-Lexikon

Repräsentanz

engl.: settling

Auf dem Finanzmarkt die Niederlassung von ausländischen Instituten im Inland. Die Aufsichtsbehörden haben solche Betriebe besonders im Auge. Denn oft hat sich gezeigt, dass sie auch (unerlaubt) Bankgeschäfte betreiben bzw. andere Finanzdienstleistungen anbieten. In Deutschland in § 53a KWG sowie in § 24 der Anzeigeverordnung im einzelnen rechtlich geordnet.

Siehe Agglomerations-Effekt, Allianzen, grenzüberschreitende, Auslandsbanken, Auslandszweigstelle, Europa-AG, Europäischer Pass, Internationalisierung, Kreditinstitut, grenzüberschreitend tätiges, Markteintrittskosten. -Vgl. Jahresbericht 2002 der BaFin, S. 188 (Auflistung der 102 zum Jahresende 2002 in Deutschland registrierten Repräsentanzen nach Herkunftsland), Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 115 f. (Schweizer Kreditinstitute in Deutschland).

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.