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Börsen-Lexikon

Repo-Geschäft

engl.: repurchase agreement

Rückkaufsvereinbarung bei Wertpapiergeschäften (Verkauf unter gleichzeitigem Termin-Rückkauf), meistens bezogen auf den Verkehr zwischen Zentralbank und Geschäftsbanken . Der Rückkaufpreis setzt sich zusammen aus Kaufpreis und Zins. - Wirtschaftlich betrachtet gilt das Repo-Geschäft als gedeckter Kredit, wobei jedoch Kursschwankungen während der Laufzeit im Fall einer Über- oder Unterdeckung des Kredits zu einem regelmässigen Margenausgleich führen. Zweck der Repo-Geschäfte mit der Zentralbank ist die kurzfristige Liquidität ssteuerung durch die diese.

Siehe Finanzmarktintegration, europäische, Geldschöpfung, Geldmarkt-Segmente, Pensionsgeschäft, liquiditätszuführendes, Pensionssatz, Refinanzierungsgeschäft, längerfristiges. -Vgl. ausführlich Monatsbericht der EZB vom November 2002, S. 61 ff.

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.