Ihre Daten
Ihre Daten

×

Börsen-Lexikon

Rentenversicherung, gesetzliche

engl.: statutory pension insurance, old age pension scheme

In Deutschland auf das Jahr 1889 zurückgehende Zwangsversicherung, um Einkommen bei unfallbedingter Erwerbsunfähigkeit und Altersruhegeld zu gewährleisten. Vielfach umgestaltet und auf die jeweiligen Gegebenheiten angepasst, stellt sie heute einen wichtigen Parafiskus dar.

Siehe Bundesagentur für Arbeit, Krankenversicherung, gesetzlichem Pflegeversicherung. -Vgl. das Finanzgebaren der gesetzlichen Rentenversicherung ausgewiesen im Statistischen Teil des jeweiligen Monatsberichts der Deutschen Bundesbank, Rubrik Öffentliche Finanzen in Deutschland, Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom April 2008, S. 51 ff. (gründliche Darstellung; Ausblick; Übersichten; im Anhang wichtige rechtliche Regelungen).

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.