Börsen-Lexikon
Rentenversicherung, gesetzliche
engl.: statutory pension insurance, old age pension scheme
In Deutschland auf das Jahr 1889 zurückgehende Zwangsversicherung, um Einkommen bei unfallbedingter Erwerbsunfähigkeit und Altersruhegeld zu gewährleisten. Vielfach umgestaltet und auf die jeweiligen Gegebenheiten angepasst, stellt sie heute einen wichtigen Parafiskus dar.
Siehe Bundesagentur für Arbeit, Krankenversicherung, gesetzlichem Pflegeversicherung. -Vgl. das Finanzgebaren der gesetzlichen Rentenversicherung ausgewiesen im Statistischen Teil des jeweiligen Monatsberichts der Deutschen Bundesbank, Rubrik Öffentliche Finanzen in Deutschland, Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom April 2008, S. 51 ff. (gründliche Darstellung; Ausblick; Übersichten; im Anhang wichtige rechtliche Regelungen).