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Börsen-Lexikon

Reisescheck

engl.: traveller´s cheque

Von Banken oder Finanzunternehmen ausgegebene Schecks, die vor allem im internationalen Reiseverkehr Verwendung finden, auf feste Beträge in einer bestimmten Währung lauten und bei Zahlungsempfang mit einer (Vergleichs)Unterschrift quittiert werden müssen. Die Ausgabe solcher Schecks ist in Deutschland erlaubnispflichtig, das Geschäft unterliegt der Aufsicht ; siehe auch § 1, Abs. 3, 4 KWG.

Siehe Reisekreditbrief, Reise-Zahlungsmittel. -Vgl. Jahresbericht 2002 der BaFin, S. 84.

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.