Börsen-Lexikon
Refinanzierungsregister
engl.: refinancing register
In Deutschland im KWG (§§ 22a ff.) vorgeschriebene Aufstellung mit dem Ziel, bei True-Sale-Transaktionen insolvenzfeste Ansprüche des Emittenten (z. B. einer Zweckgesellschaft) auf Übertragung der verbrieften Vermögenswerte zu gewährleisten, ohne auf weniger sichere Treuhandabreden oder eine Vollrechtsübertragung zurückgreifen zu müssen. Eine eigene Refinanzierungsregister-Verordnung (RefiRegV) regelt Form und Inhalt der Aufzeichnungen, welche in das Register aufzunehmen sind. Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S, 120 (Einzelheiten zur RefiRegV).
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.