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Börsen-Lexikon

Rechtswahl

engl.: choice of law

1.) Vor allem bei globalen Engagements übliche vertragliche Klausel (contractual provision), durch die festgelegt wird, welchem (Aufsichts)Recht das vereinbarte Geschäft unterliegen soll.

2.) Im besonderen auch eine Bestimmung darüber, welches Recht in Falle von Konflikten zur Anwendung kommen soll (what law should govern in the case of a conflict).

Siehe Legal Opinion, Rechtswiderstreit, Termsheet

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.