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Börsen-Lexikon

Rating-Agentur

engl.: rating agency, external credit assessment institution, ECAI): Dienstleistungsunternehmen, das gewerbsmässig Wirtschaftseinheiten (Staaten, Firmen, Fonds, einzelne Papiere) nach Bonitätsklassen bewertet. Diese Bewertung wird im wesentlichen mit Buchstaben ausgedrückt. AAA (Triple A) steht für höchste Bonität und nahezu kein Ausfall-Risiko, C für schlechte Bonität und D praktisch für Zahlungsunfähigkeit. Zahlen werden teilweise als Zusatz verwendet. Diese Benotung ist entscheidend dafür, welche Konditionen die Banken bei Krediten an die jeweilige Firma gewährt. International sind die beiden Agenturen Standard & Poor´s (S&P) sowie Moody´s führend, an dritter Stelle steht Fitch. - Rating-Agenturen als unabhängige Informationsvermittler vermögen mit hohem Sachverstand die in der Regel nur sehr schwer zu durchschauende Vielschichtigkeit von Unternehmensdaten in einer jedermann sofort einsichtigen Note auszudrücken. Damit erhöhen sie die Effizienz der Finanzmärkte. Fehlerhafte Beurteilungen können auf der anderen Seite schwerwiegende Folgen für Anleger und gar für das die Finanzmarktstabilität nach sich ziehen. Dies zeigte sich bei den Verwerfungen auf dem Hypothekenmarkt der USA im Sommer 2007 (Subprime-Krise, die eine weltweite Finanzkrise einleitete). In diesem Zusammenhang wurde bezweifelt, ob überhaupt die Rating-Agentur die immer komplizierter werdenden Finanzinstrumente mit einem eindimensionalen Urteil (wie bei Anleihen sicher sinnvoll und überzeugend) beurteilen können. Grundsätzlich jedoch ist zu beachten: Noten der Rating-Agenturen sollten die eigene Risiko-Einschätzung der Investoren lediglich ergänzen; ein Ersatz für eine breit angelegte eigene Risiko-Beurteilung dürfen sie nicht sein! - Die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass die Prämien bei Credit Default Swaps (CDSs) Rating Einschätzungen der Agenturen vorwegnehmen.

Siehe Bonitätsnote, Downrating, Portfolio-Versicherung, Produktregistrierung, Rating Service Unit, Rating-Stufungen, Shadow Rating. -Vgl. Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 35 f. (aufsichtsrechtliche Verhaltensregeln für Rating-Agenturen), Monatsbericht der EZB vom Mai 2005, S. 102 (EU-Initiativen), S. 105 (Code of Conduct Fundamentals für Rating-Agenturen, von der IOSCO erarbeitet), Jahresbericht 2004 der BaFin, S 12 (Verhaltenskodex für Rating-Agenturen), S. 66 (Rolle der Rating-Agenturen im Kapitalmarkt), Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 46 f. (Registrierung, Transparenz), Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Dezember 2006, S. 79 (Voraussetzungen der aufsichtsrechtlichen Anerkennung einer Agentur), Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 39 f. (aufsichtsrechtliche Beurteilung), Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 59 f. (internationale Bemühungen um Überwachung der Rating-Agenturen), Monatsbericht der EZB vom Mai 2009, S.115 (Grundsatzfragen; Beurteilung verschiedener Vorschläge; Literaturhinweise), Jahresbericht 2008 der BaFin, S. 45 f. (Bemühungen zur Aufsicht über die Rating-Agenturen; EU-Verordnung bringt Registrierungspflicht

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.