Ihre Daten
Ihre Daten

×

Börsen-Lexikon

Rating-Agentur, gesetzliche Vorgaben

engl.: statutory provisions for rating agencies

In der EU tätige Rating-Agenturen müssen gemäss der Verordnung der EU zur Regulierung von Rating-Agenturen vom April 2009 einer Registrierungspflicht und der Überwachung durch die Aufsichtsbehörde des Heimatlandes unterworfen werden; dürfen keine beratenden Dienste mehr anbieten; damit soll einem allfälligen Interessenskonflikt zwischen Bonitätsbewertung und Beratung bei strukturierten Finanzprodukten vorgebeugt werden; müssen das Zustandekommen ihrer Ratings für jedermann verständlich offenlegen; sind angehalten, die Gültigkeit der Urteile von Grund auf fortlaufend überprüfen; haben für strukturierte Finanzprodukte und für Verbriefungspapiere eine eigens auf solche Titel zugeschnittene Masseinteilung beim Rating anzuwenden und sind verpflichtet, eine ausreichende Anzahl sachkundiger Mitarbeiter beschäftigen, die zudem in angemessenen Zeitabständen mit neuen Aufgaben zu betrauen sind, um einer Betriebsblindheit vorzubeugen. - Ein solcher Rechtsrahmen für die Rating-Agenturen wurde für notwendig gehalten, weil man den Agenturen eine Mitschuld für das Entstehen der Subprime-Krise zuschreibt, die sich im Herbst 2008 zu einer weltweiten Finanzkrise verstärkte. - Auf der anderen Seite wird befürchtet, dass das Zulassungs- und Beaufsichtigungsverfahren für Rating-Agenturen dazu führen könnte, dass deren Rolle als allwissende Beurteilungsinstanz gestärkt wird, was unter anderem wiederum die Wachsamkeit der Anleger vermindert.

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.