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Börsen-Lexikon

Raider

engl.: raider

Allgemein ein Investor, der ein Unternehmen gegen den Willen des Managements zu übernehmen sucht. - Raiding in Bezug auf Banken ist weniger wahrscheinlich, weil die Aufsichtsbehörden dies in aller Regel nicht zulassen. In Deutschland muss nach § 2b KWG jede beabsichtigte bedeutende Beteiligung an einem Kreditinstitut der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht angezeigt werden; die Aufsichtsbehörde kann eine Untersagung nach § 44b KWG verfügen.

Siehe Bieter, Europa-AG, Fusionen und Übernahmen, Gift-Tablette, Shark Watcher, Squeeze-out, Übernahme-Angebot, Übernahmebeirat, Übernahmerisiken, Zielgesellschaft

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.