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Börsen-Lexikon

Rückvergütung auch Rückerstattung

engl.: kick-back

Allgemein die Gutschrift eines Teils des vertraglich geleisteten Geldbetrags zugunsten des Einzahlers.

Siehe Bonifikation. Bonus. -Vgl. Jahresbericht 2008 der BaFin, S. 218 (höchtsrichterliches Urteil bezüglich verdeckter Kick-backs bei Banken).

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.