Börsen-Lexikon
Rückvergütung auch Rückerstattung
engl.: kick-back
Allgemein die Gutschrift eines Teils des vertraglich geleisteten Geldbetrags zugunsten des Einzahlers.
Siehe Bonifikation. Bonus. -Vgl. Jahresbericht 2008 der BaFin, S. 218 (höchtsrichterliches Urteil bezüglich verdeckter Kick-backs bei Banken).
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.