Börsen-Lexikon
Rücktausch-Verpflichtung
engl.: repayment requirement
Inhaber von E-Geld können dessen Rücktausch zum Nennwert bar oder durch Überweisung verlangen, wenn der Rücktauschbetrag 10 EUR überschreitet; siehe § 22a KWG. Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Oktober 2002, S. 21 f.
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.