Börsen-Lexikon
Rücknahme-Gebühr
engl.: redemption fee
Abzug, den die Verwaltung mancher Fonds in Rechnung stellt, wenn ein Anleger seinen Anteil an die Fondsgesellschaft zurückgibt. Oft verringert sich diese Gebühr mit zunehmender Dauer des Engagements. Absicht ist dabei, die Langfrist-Eigenart solcher Anlagen (und besonders bei einem Hedge-Fonds ) zu bekräftigen und die Investoren vor häufigem Wechsel von Fonds zu Fonds abzuhalten.
Siehe All-in-Fee, Investmentfonds, No-Load Fund
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.