Börsen-Lexikon
Rückkaufswert
engl.: surrender value
Bei einer Lebensversicherung das übriggebliebene Guthaben nach Abzug von Vertriebskosten, Provisionen, Storno-Gebühren und anderen Abzügen. Seit Jahresbeginn 2008 gelten für die Berechnung des Rückkaufswertes genauere gesetzliche Bestimmungen, die von der Aufsichtsbehörde überwacht werden.
Siehe Policenbörse, Zillmerung. -Vgl. Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 77 (Neuregelung § 169 VVG).
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.