Börsen-Lexikon
Publizität, situationsbezogene
engl.: situative publicity
Börsenzugelassene Unternehmen in Deutschland sind neben der Regelpublizität (Veröffentlichung des Jahresabschlusses einschl. Anhang und Lagebericht) zu einer Ad-hoc-Mitteilung verpflichtet, um den Marktteilnehmern zwischen den Stichtagen der Regelpublizität den raschen Zugang zu Informationen über wichtige Unternehmensereignisse zu gestatten. Dies ist in § 15, Abs. 1 WpHG vorgeschrieben.
Siehe Ad-hoc-Mitteilung, Aktionärsbrief, Delisting, Frontrunning, Kursmanipulation, Marktdisziplin, Scalping, Stimmrecht-Offenlegung, Wirtschaftsprüfer
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.