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Börsen-Lexikon

Publikumsfonds

engl.: public fund, fund open to the general public

1.) Allgemein Vermögen einer Kapitalanlagegesellschaft, über das an Börsen notierte Anteilscheine ausgegeben sind und damit jedermann die Teilhabe offensteht.

2.) Investmentfonds, die gezielt auf Privathaushalte als Erwerber der Anteilscheine zugeschnitten sind. Im jeweiligen Monatsbericht der EZB (Statistik des Euro-Währungsgebiets) finden sich detaillierte Aufstellungen über die Publikumsfonds im Euroland.

Siehe Aktienfonds, Anteilschein, Finanzintermediäre, Hedge-Fonds, Immobilienfonds, Inventarwert, Publikumsfonds, Rentenfonds, Spezialfonds. -Vgl. Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 145 (Umstellung auf Vorgaben des Investmentgesetzes; Fonds mit Anteilsklassen; risikoorientierte Aufsicht), Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 162 (vereinfachtes Genehmigungsverfahren für Publikumsfonds) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin. - Im monatlich erscheinenden Statistische Beiheft Kapitalmarktstatistik der Deutschen Bundesbank auch Zahlen über die Anzahl, den Anteilumlauf und das Vermögen inländischer Investmentfonds (domestic mutual funds), nach verschiedenen Gesichtspunkten aufgeschlüsselt

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.