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Börsen-Lexikon

Proxy

engl.: so auch im Deutschen gesagt

1.) Bevollmächtigte Person, besonders auf der Hauptversammlung einer Gesellschaft.

2.) Vertretungs-Vollmacht allgemein, besonders zur Vertretung des Aktionärs auf der Hauptversammlung.

3.) Server eines Providers, auf dem die Zwischenspeicherung von oft abgerufenen Informationen aus dem Internet erfolgt (Begriff der Informatik).

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.