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Börsen-Lexikon

Protestliste

engl.: bill protest list

Früher eine Aufstellung "geplatzter" (vom Zahlungsverpflichteten [= Akzeptanten] nicht eingelöster [= zu Protest gegebener]) Wechsel, die Banken gegenseitig austauschten. Wer auf einer Protestliste verzeichnet war, galt allgemein als kreditunwürdig.

Siehe Stockwechsel

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.